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Meldung der Bienenvölker

Allgemein gilt:

Wer Bienen halten will - egal, ob er einem Verein angehört oder allein imkert - unterliegt gesetzlichen Bestimmungen und muss seinen Bienenstand beim Kreisveterinäramt  anmelden. Näheres siehe:

https://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/leistungen/index.html?lid=245

Die Grenze zwischen einer gewerbsmäßigen Imkerei und einer Hobbyhaltung liegt bei 25 Bienenvölkern.
Näheres siehe:

https://de.wikipedia.org/wiki/Bienenrecht

Für unsere Mitglieder gilt:

Mitglieder unseres Vereins melden ihre Völkeranzahl für das folgende Jahr satzungsgemäß bis zum 1.11. des laufenden Jahres an den Kassenwart.

 

Da irgendwelche Spaßvögel die Meldung über ein Formular missbraucht haben, sodass bei der E-Mail-Adresse Tausende Angaben erfolgten, sind wir zur direkten Kontaktaufnahme zu unserem Kassenwart zurückgekehrt. Schade, dass so wenig Achtung vor der Arbeit anderer besteht.