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Sperrbezirke

Die Amerikanische Faulbrut ist eine Seuche, bei deren Auftreten die betroffenen Gebiete zu Sperrbezirken seitens der Kreisveterinärämter erklärt werden. Um Tierseuchen effektiv bekämpfen zu können und an der Ausbreitung zu hindern, gibt es verordnete Einschränkungen in der Tierhaltung, die auf jeden Fall zu befolgen sind. Verstöße werden mit Bußgeldern bis hin zur Untersagung der Tierhaltung geahndet.

Um stets auf dem aktuellen Stand zu sein, empfehlen wir, die Veröffentlichungen der zuständigen Kreisveterinärämter zu beachten, z.B. unter:

https://www.kreis-stormarn.de/aktuelles/bekanntmachungen/index.html

https://www.segeberg.de/Quicknavigation/Presse/Bekanntmachungen/Tierseuchen-Allgemeinverf%C3%BCgung-gegen-Amerikanische-Faulbrut.php?object=tx,2211.1&ModID=7&FID=2211.824.1&NavID=2211.239&La=1

https://www.kreis-rz.de/media/custom/327_9789_1.PDF?1551446721

http://bekanntmachungen.luebeck.de/oertliche-bekanntmachungen/d/2470/Faulbrut+Sperrbezirk+Aufhebung

Die notwendigen, gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen kann man nachlesen unter

https://www.lwg.bayern.de/bienen/krankheiten/130611/index.php