Allgemein gilt:
Wer Bienen halten will - egal, ob er einem Verein angehört oder allein imkert - unterliegt gesetzlichen Bestimmungen und muss seinen Bienenstand beim Kreisveterinäramt anmelden. Näheres siehe:
https://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/leistungen/index.html?lid=245
Die Grenze zwischen einer gewerbsmäßigen Imkerei und einer Hobbyhaltung liegt bei 25 Bienenvölkern.
Näheres siehe:
https://de.wikipedia.org/wiki/Bienenrecht
Für unsere Mitglieder gilt:
Mitglieder unseres Vereins melden ihre Völkeranzahl für das folgende Jahr satzungsgemäß bis zum 1.11. des laufenden Jahres an den Kassenwart.
Bitte nutzt hierzu das folgende Formular:
Eine Kopie der Meldung erhältst Du per E-Mail.