Allgemein gilt:
Wer Bienen halten will - egal, ob er einem Verein angehört oder allein imkert - unterliegt gesetzlichen Bestimmungen und muss seinen Bienenstand beim Kreisveterinäramt anmelden. Näheres siehe:
https://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/leistungen/index.html?lid=245
Die Grenze zwischen einer gewerbsmäßigen Imkerei und einer Hobbyhaltung liegt bei 25 Bienenvölkern.
Näheres siehe:
https://de.wikipedia.org/wiki/Bienenrecht
Für unsere Mitglieder gilt:
Mitglieder unseres Vereins melden ihre Völkeranzahl für das folgende Jahr satzungsgemäß bis zum 1.11. des laufenden Jahres an den Kassenwart.
![](http://imker-stormarn.de/wp-content/uploads/2023/09/StachelHornis.jpg)
Da irgendwelche Spaßvögel die Meldung über ein Formular missbraucht haben, sodass bei der E-Mail-Adresse Tausende Angaben erfolgten, sind wir zur direkten Kontaktaufnahme zu unserem Kassenwart zurückgekehrt. Schade, dass so wenig Achtung vor der Arbeit anderer besteht.