Blühende Landschaften brauchen Bienen. Wenn ich sie dorthin bringen will, was muss ich beachten?
Wenn man zur Ablegerbildung oder Standortveränderung am Bienenstand ein Volk in ca. 5 km Entfernung für 1-2 Tage zur Neuorientierung unterbringt, muss man die Beute kennzeichnen. Ebenso muss ein Bienenstand, wenn er in der Landschaft steht, der Imkerin bzw. dem Imker zuzuordnen sein. Ein Schild mit der Anzahl der Völker, dem Namen und der Anschrift der Imkerin /des Imkers sind gut sichtbar anzubringen. Fehlende Kennzeichnung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die zumindest in Niedersachsen mit Bußgeld geahndet wird.
https://www.bmel.de/DE/Tier/Nutztierhaltung/Bienen/_texte/BienenRechtlicheRegelungen.html
http://www.imkerverein-langenhagen.de/mediapool/126/1269680/data/Merkblatt_Bienenhaltung.pdf